Der Kirchenvorstand hat inzwischen die Friedhofsordnung dahingehend geändert, dass weitere Bestattungsmöglichkeiten ab Anfang 2024 auf unseren Friedhöfen vorgehalten werden. Dabei sollen freie Reihen auf den beiden Friedhöfen genutzt werden.
Auf dem Alten Friedhof wird ein Gräberfeld ohne Grabpflege für Urnen angelegt. Die Grabstellen werden der Reihe nach vergeben und vom Friedhofsträger gepflegt.
Auf dem Neuen Friedhof wird ein Gräberfeld ohne Grabpflege für Sargbestattungen in der Reihe Süd vorgehalten. Die Gräber werden als Einzelgrab der Reihe nach vergeben und vom Friedhofsträger gepflegt; das Lebens- und Sterbedatum des Verstorbenen wird hier - wie auch bei dem vorgenannten Gräberfeld auf dem Alten Friedhof -, mittels einer Plakette an einer Stele festgehalten.
Neu sind die sogenannten Rasengräber als Einzel- und Doppelgrab auf dem Neuen Friedhof. Merkmal eines Rasengrabes ist, dass das Grab vom Nutzungsberechtigten mit einem Grabstein zu versehen ist, aus dem das Lebens- und Sterbedatum ersichtlich ist. Die Gräber werden der Reihe nach vergeben und vom Friedhofsträger gepflegt.
Eine Urnenbestattung als Einzel- und Doppelgrab auf dem Neuen Friedhof mit der Möglichkeit einer individuellen Gestaltung des Grabes mit Einfassung und Grabstein wird jetzt ebenfalls vorgehalten. Die Gräber werden vom Friedhofsträger der Reihe nach vergeben. Die Pflege obliegt dem Nutzungsberechtigten.
Zudem wird auf dem Neuen Friedhof ein sogenanntes Urnenrondell mit einer ansprechenden Bepflanzung für Urnenbestattungen angelegt. Die Gräber werden als Einzel- und Doppelgrab der Reihe nach vom Friedhofsträger vergeben. Die Pflege obliegt dem Friedhofsträger; die Lebens- und Sterbedaten werden mittels einer Plakette ausgewiesen.
Die Ablage eines Grabschmuckes ist auf dem jeweiligen Gräberfeld ohne Grabpflege, dem Rasengrab und dem Urnenrondell nur an einer ausgewiesenen Stelle möglich.
Nähere Auskünfte - auch den zu den Kosten für den Erwerb der einzelnen Gräber - können gerne bei Wilma Meyer-Pülscher erfragt werden.