Umpfarrung
Wer umzieht oder sich in einem Senioren- oder Pflegeheim niederlässt, gehört nach der Ummeldung bei der politischen Gemeinde automatisch der Kirchengemeinde an, in dessen Bezirk sich das Heim befindet. Vielen ist nicht bewusst, dass sie also nach einem Umzug nicht mehr zu unserer Kirchengemeinde gehören. Wer nach seinem Umzug aber weiterhin Mitglied unserer Kirchengemeinde sein will, der kann sich „umpfarren“ lassen. Bei Bedarf einfach Herta Boekhoff oder Ulrike Goudschaal ansprechen!